AGB´s Vermietung von Rollgerüsten/ Fahrgerüsten


Unsere AGB`S - Lieferbedingungen von CONTRALMO :


1. Wir vermieten unsere Gerüste ( Rollgerüste ) nach folgenden gültiger AGB-Lieferbedingungen.

Diese erkennt der Mieter ( seine Beauftragte Person) mit Unterschrift auf dem Lieferschein an !


2. Wir haften nicht für Schäden die durch die Nutzung unserer Gerüste entstehen.Die Benutzung der Rollgerüste erfolgt auf eigene Gefahr !

Bitte Untergrund/Boden/Belag für Nutzung von Rollen/Rollgerüst prüfen ( z.B. Laminatboden,Parkett,Streifenbildung, Kratzspuren usw.)

Gegebenenfals Unterlag Malerflies oder ähnliches benutzen ! Weiterhin zu prüfen sind zulässige Belastbarkeit von Untergrund/Boden. Schäden/Nutzung auf eigene Gefahr!


3. Bei Anlieferung und Abholung durch uns gilt: Wir bringen bis Bordsteinkante Vor-Ort und holen dort auch wieder ab,

das Gerüst muß bei der Abholung auseinander gebaut an zugänglichen Stellen bereit liegen.Der Mehraufwand bei Abholung an unzugänglichen Stellen,oder sogar anderen Etagen

wird zusätzlich berechnet.


4. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese als ausdrücklich verbindlich bezeichnet haben, der Auftrag kommt erst

nach schriftlicher Bestätigung ( E-mail ) durch uns zustande, bei Änderungen, Ablehnungen unserer AGB kommt kein Vertrag/Auftrag zustande !.


5. Baut der Mieter selber auf, dann gilt mit Unterschrift auf dem Lieferschein: Der Mieter ist von uns Unterwiesen worden und hat von uns eine Aufbauanleitung

erhalten, diese ist beim Aufbau des Fahrgerüstes zu beachten und einzuhalten ! Wenn nicht anders Angeboten, gilt das angebotene Gerüst immer für Aufbau im

„Inneren“ eines Gebäudes und als Aufbauart „Mittig“ laut Beschreibung Aufbauanleitung ! Der Mieter muß vor dem Aufbau die Teile auf

Beschädigung/Mängel usw. kontrollieren und sich bei Bedarf per Telefon an uns wenden !


6. Wünscht der Kunde einen Aufbau durch uns ( siehe Preisliste oder Angebot ) garantieren wir einen fachgerechten Aufbau und Abbau des Fahrgerüstes

Bodenbeläge usw. sind vom Mieter auf Haltbarkeit usw. zu kontrollieren, Nutzung des Rollgerüstes bei Aufbau durch Vermieter

siehe Punkt 2.


7. Eine Vermietung oder Benutzung an bzw. durch dritte ist ohne unsere Erlaubnis nicht gestattet.


8. Wir liefern technisch einwandfreie Gerüstteile laut Teilebedarfliste.

Die Verantwortung für das Gerüst trägt mit Übergabe der Mieter, das Gerüst muß in dem Zustand in dem wir es ausgeliefert haben, zurückgegeben werden.

Anfallende Kosten für Reparatur, Reinigung usw. trägt der Mieter.


9. Beschädigungen sind uns sofort anzugeben, das gleiche gilt bei Verlust des Gerüstes/Einzelteile z.B. Diebstahl.

Die Kosten der Neuanschaffung trägt der Mieter.


10. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe des Gerüstes vom Vermieter an den Mieter und endet mit dem Zeitpunkt der Rückgabe, bzw. mit unserer Abholung.


11. Auf Verlangen muß der Mieter vor Übergabe des Gerüstes eine entsprechende Kaution ( laut Angebot ) übergeben, diese wird z.B. bei Verlust,

Beschädigung und dem anfallenden Mietpreis mit den entstandenen Kosten verrechnet.


12. Kosten, Schäden usw. ( Folgeschäden/Folgekosten z.B. durch die Nicht- Nutzung des Gerüstes ) die durch einen Ausfall des Gerüstes entstehen,

gehen nicht zu Lasten des Vermieters.


13. Wenn von uns gewünscht ( laut Angebot ) Barzahlung des Mietpreises Vor-Ort – wenn nichts anderes angegeben ( Angebot – Lieferschein )

gilt immer 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug !


14. Unsere Gerüste haben entweder ( je nach Aufbauart und Höhe ) einen Fahrbalken ( 1,80 bis 3,20 Meter ) oder seitliche Abstützung bis zu 2,50 Meter.

Bitte beachten Sie,das dieser Platz im "Bodenbereich" des Gerüstes nötig ist !!! Gegebenenfalls Nachfragen.


15. Liefertermin werden eingehalten, sollte jedoch „höhere Gewalt“, z.B. durch einen Stau, schlechtem Wetter oder ähnliches Schuld am versäumen eines Liefertermines sein,

so gehen die Kosten der Verzögerung ( spätere Anlieferung, Kosten durch Nicht-Nutzung des Rollgerüstes usw. ) nicht auf den Vermieter !

Für diese Art von „Ausfall/Verspäterung“ usw. können wir leider nichts !


16. Bei Kauf gebraucht oder neue Teile - komplette Gerüste - Neukunde Vorkasse oder Bar bei Übergabe der Teile/Gerüste, Ausnahmen nur bei Verhandlung !


17. Bestellungen "Kauf Gebrauchtware oder Neuware" NUR per E- Mail !


18. Bei "gebraucht Teile/Gerüste" gilt immer Gekauft - wie gesehen ! Rückgabe nicht möglich ( Alle gebrauchte Teile sind Technisch 100 Prozent in Ordnung !)

Es können aber Farb, Putz oder Markierfarbrückständen an den Teilen haften, wenn gewünscht können wir für jedes Teil ein Foto senden.


19. Abweichende Lieferbedingungen die nicht von uns schriftlich bestätigt wurden, gelten nicht !